Arbeits-/Sozialrichter

Veit Wilhelmy ist seit 2001 ehrenamtlicher Arbeits- und Sozialrichter (Richter ohne Robe)

Ehrenamtliche (e.) Richterinnen und Richter am Arbeitsgericht und am Sozialgericht Wiesbaden

Aufgaben

Teilnahme an den Kammerverhandlungen.

Mitwirkung bei den Entscheidungen der Kammer mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter/-innen.

Das Richteramt gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die in unserer Gesellschaft ehrenamtlich vergeben werden. Den ehrenamtlichen Richtern/-innen kommt in der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie in der Sozialgerichtsbarkeit auch eine besondere Bedeutung zu. Sie sind ebenso wie die Berufsrichter/-innen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen, ihnen dürfen keine Nachteile aus ihrer Tätigkeit bei dem Gericht entstehen. Durch die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter/-innen soll in besonderem Maße gewährleistet werden, dass die Entscheidungen der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte praxisnah erfolgen.

Das Wissen der ehrenamtlichen Richter/-innen um die Arbeitsabläufe in der Praxis, die besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Wirtschaftszweigen und die Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung können für die Rechtsfindung von erheblicher Bedeutung sein. Auch soll die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter/-innen zu einer Erhöhung der Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen beitragen.

In der Verhandlung haben die ehrenamtlichen Richter/-innen die gleichen Rechte wie die Berufsrichter/-innen, die die Verhandlung leiten. Sie können Fragen stellen, in Abstimmung mit der/dem Vorsitzenden das Wort ergreifen und sind in der Beratung und Abstimmung völlig gleichberechtigt mit der/dem Vorsitzenden, können ihn auch überstimmen.

Durch die Beteiligung von je einer/einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzer/-in in den Verhandlungen soll sichergestellt werden, dass sich jede Seite im Verfahren ausreichend repräsentiert fühlt. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter/-innen beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wiederberufung möglich.

Ehrenamtliche Richter werden von den zuständigen Ministerien aus Vorschlagslisten berufen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Ehrenamtliche Richter sind in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit vertreten.

Da sowohl beim Arbeits- wie beim Landesarbeitsgericht und beim Sozialgericht jeweils nur der Vorsitzende Berufsrichter ist, haben die Ehrenamtlichen in diesen Instanzen die Mehrheit gegenüber dem Berufsrichter. In Kammern mit nur einem Berufsrichter können also die beiden ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Argeberseite den Berufsrichter überstimmen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden vor Beginn ihrer Tätigkeit in einer öffentlichen Sitzung des Gerichts, dem sie zugeteilt wurden, durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kammer vereidigt. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind grundsätzlich zur Übernahme des Amtes verpflichtet.

Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Ihr kommt als praktische Umsetzung des Demokratieprinzips große Bedeutung zu.

Das Arbeits- und Sozialrecht hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versicherte und Rentnerinnen und Rentner eine herausragende Bedeutung. Die Absicherung durch den Kündigungsschutz, die Durchsetzung tarifvertraglicher Rechte und die Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso von existentiellem Gewicht wie die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Sozialversicherungsträger und den Staat wegen Rente, Pflegegeld, Unfallversicherungsschutz und den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bzw. die Grundsicherung. Deshalb setzt die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht, die Akzeptanz und Gerechtigkeit erreichen will, voraus, dass die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung durch die Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verwirklicht wird.

Nahezu überall in Deutschland organisiert der DGB und seine Einzelgewerkschaften zusammen mit der DGB Rechtsschutz GmbH örtliche Schulungen für ehrenamtliche Richter. Themen sind u.a.: Trends in der Rechtsprechung, Veränderungen höchstrichterlicher Entscheidungen, neue Rechtsgebiete, Wie verstehen (gewerkschaftliche) Arbeitsrichter/Sozialrichter diesen »Job«; welche Möglichkeiten haben sie, selber auf die Rechtsfortbildung im Arbeitnehmersinne einzuwirken? Sowie Austausch von Erfahrungen und Einschätzung.